Allergene im Wein
Wein enthält Sulfite. Laut der EU Durchführungsverordnung vom Juli 2012 ist dies ab einem Grenzwert von 10 mg/l (zum Zeitpunkt der Abfüllung) kennzeichnungspflichtig. Die Schwefelung, also die Zugabe von Sulfiten ist eine traditionelle antimikrobielle und antioxidative Maßnahme zur Haltbarmachung von Wein. Allerdings entstehen bereits bei der alkoholischen Gärung Sulfite. Das bedeutet, dass auch Weine die nicht geschwefelt wurden Sulfite zwischen 10 und 20 mg/l enthalten und entsprechend gekennzeichnet werden.
Darüber hinaus werden bei manchen Weinen Milch- oder Eiprodukte zur Klärung und Stabilisierung eingesetzt. Allerdings sind aktuell in unserem Sortiment keine Weine unter diesem Aspekt deklarierungspflichtig.